Infomaterial

Fragen zur Pflege? Erste Informationen finden Sie in unseren Broschüren.

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Ihre Fragen - Unsere Antworten

Einige Fragen tauchen immer wieder auf. Deshalb haben wir die häufigsten Fragen zusammengestellt und versucht, Antworten für Sie zu finden. Sollten Ihre Fragen zu COMPASS dennoch offen bleiben, rufen Sie uns einfach an. Wir sind sicher, dass wir Antworten auf Ihre Fragen finden.

 

Was bedeutet Pflegeberatung nach § 7a Sozialgesetzbuch?

Seit 01. Januar 2009 haben alle Verbraucher nach § 7a SGB XI einen Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung im Sinne eines individuellen Fallmanagements. Dieses reicht von der Feststellung und systematischen Erfassung des Hilfebedarfs über die Erstellung eines individuellen Versorgungsplans mit allen erforderlichen Leistungen bis hin zur Überwachung der Durchführung des Versorgungsplans. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI soll die Versorgungssituation des Pflegebedürftigen verbessern, seine Angehörigen entlasten und damit auch die häusliche Pflegebereitschaft stärken.

Wer kann sich an COMPASS Private Pflegeberatung GmbH wenden?

Die telefonische Pflegeberatung von COMPASS steht allen Ratsuchenden offen. Die COMPASS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind qualifizierte Fachkräfte und informieren, beraten die Verbraucherinnen und Verbraucher zu allen Belangen rund um die Themen Pflege, Hilfe und Betreuung.

Selbstverständlich können auch Vertrauenspersonen wie etwa der Hausarzt oder eine Betreuungsperson stellvertretend für den Pflegebedürftigen bei der telefonischen Pflegeberatung anrufen, sich informieren und auch, auf Wunsch des Klienten, eine Pflegeberatung initiieren. Die COMPASS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fragen vor der Terminvereinbarung noch einmal bei dem Klienten und seinen Angehörigen nach, ob diese die Pflegeberatung wünschen. 

Warum beteiligen sich die Privaten Kranken- und Pflegeversicherungen nicht an dem Stützpunktmodell?

Die Beteiligung an den aufzubauenden Stützpunkten war Gegenstand intensiver Erörterungen bei der Privaten Pflegeversicherung. Im Ergebnis wurde entschieden, sich nicht an dem Stützpunktmodell zu beteiligen, sondern eine qualifizierte Pflegeberatung durch ein eigenes Konzept für alle Mitgliedsunternehmen sicherzustellen. Zum einen mit dem Ziel die Menschen nicht zusätzlich zu belasten und zum anderen ein bundesweit einheitliches, qualitativ hochwertiges Angebot zu etablieren. 

Die leistungsrechtlichen Ansprüche aus der Privaten Pflegepflichtversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind zwar grundsätzlich gleich. In der Pflegeberatung sind jedoch systemische Unterschiede und Besonderheiten zu berücksichtigen. Die COMPASS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden zu diesen Spezifika wie Musterbedingungen der PPV oder auch der Beihilfe eigens geschult.

Wie wird die Unabhängigkeit und Neutralität der Pflegeberatung durch COMPASS sichergestellt?

Die Pflegeberatung der Privaten nimmt – wie vom Gesetzgeber vorgesehen – eine Lotsenfunktion im System der gesundheitlich-sozialen Versorgung wahr. Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sind gegenüber den privaten Pflege-versicherungen nicht weisungsgebunden. Ein Austausch über Gesundheitsdaten des Patienten ist nur nach dessen ausdrücklicher Einwilligung möglich.

Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater empfehlen keine einzelnen Einrichtungen, sondern erarbeiten gemeinsam mit dem Klienten Kriterien, um eine Auswahl passender Einrichtungen und Angebote für die Klienten zu ermöglichen.

Wie wird die Pflegeberatung der Privaten finanziert?

Die Pflegeberatung der Privaten ist eine reguläre Versicherungsleistung der Privaten Pflegepflichtversicherung und ist bereits mit dem Beitrag zur Privaten Pflege-pflichtversicherung abgedeckt. Weitere Kosten entstehen dem Versicherten nicht. Alle privaten Pflegeversicherungen stellen gemeinsam die Finanzierung von COMPASS, der Pflegeberatung der Privaten sicher.

Sind die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater in die Versorgungsstrukturen vor Ort eingebunden?

Die Netzwerkarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit. Unser Ziel ist die Vernetzung und Koordinierung von lokalen Betreuungsangeboten der formellen und informellen Hilfesysteme zur wohnortnahen Versorgung der Klienten. Zudem will COMPASS zur Gestaltung von Rahmenbedingungen und Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastrukturen in der Region beitragen. Die Teamleiterinnen und Teamleiter arbeiten in kommunalen und regionalen Arbeitskreisen, Pflege-Konferenzen, Beiräten und Runden Tischen mit und bringen ihre Erfahrungen und ihre fachliche Kompetenz mit ein.

Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit und Kooperation mit Hausärzten sowie therapeutischen und pflegerischen Dienstleistern in der Region sind wesentliche Bestandteile unseres Konzepts.

Welche fachlichen Qualifikationen haben die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater?

Die COMPASS-Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sind überwiegend erfahrene Pflegefachkräfte sowie Sozialversicherungskaufleute und Sozialarbeiter. Sie verfügen mit einem zusätzlichen Studium oder einer vergleichbaren Zusatzqualifikation über einen Hintergrund in Pflegepädagogik oder Pflegemanagement. Einige haben zudem eine Ausbildung im Case Management absolviert.

Zu Beginn ihrer Tätigkeit bei COMPASS erhalten alle Mitarbeiter eine sechswöchige Initialschulung. Aufbauend auf dieser Initialschulung werden die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater regelmäßig intern fortgebildet und haben die Möglichkeit, an externen Fortbildungen teilzunehmen.

Diese Qualifikationen gelten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der telefonischen ebenso wie für die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater vor Ort.