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Beratungseinsatz bei Pflegegeldbezug

Beratung pflegender Angehöriger


Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben
  • bei Pflegestufe I und II einmal halbjährlich,
  • bei Pflegestufe III einmal vierteljährlich
einen sog. Beratungseinsatz durchführen zu lassen (§ 37 Abs. 3  SGB XI, § 4 Abs. 4 MB/PPV). Der Besuch dient der Beratung und Sicherstellung einer ausreichenden pflegerischen Versorgung des Pflegebedürftigen durch die Angehörigen.

COMPASS Private Pflegeberatung führt diese Beratungseinsätze gerne bei Ihnen durch. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin. Die Kosten hierfür trägt die private Pflegeversicherung.

Bei diesem Beratungseinsatz wird die Situation des Pflegebedürftigen in Augenschein genommen, auf eventuelle Mängel aufmerksam gemacht und Lösungen angesprochen.

So könnten z. B. folgende Fragen gestellt werden:
  •     Wie mache ich dies oder das leichter?
  •     Wie kann ich meinen Rücken besser entlasten?
  •     Wie kann ich die Pflege mit den Ansprüchen meiner Familie besser vereinbaren?
  •     Woher bekomme ich Hilfsmittel?
  •     Wie verabreiche ich Getränke?
  •     Welche Kosten entstehen, wenn Teile der Pflege von Profis übernommen werden?
  •     Wie oft sollte der Pflegebedürftige anders gelagert werden?