Pflegebegutachtung in Zeiten von COVID-19
Während der vergangenen Monate fanden aufgrund der Corona-Pandemie Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit ausschließlich digital statt. Seit dem 1. Oktober 2020 finden Begutachtungen nun auch wieder im Wohnumfeld statt.
Während der vergangenen Monate fanden aufgrund der Corona-Pandemie – zum Schutz der Pflegebedürftigen und der GutachterInnen – Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit ausschließlich digital statt. Die Gutachterinnen und Gutachter haben hierfür Telefoninterviews mit den betroffenen Personen geführt und vorhandene Unterlagen gesichtet. Seit dem 1. Oktober 2020 finden Begutachtungen nun auch wieder im Wohnumfeld statt – natürlich unter Berücksichtigung eines einsprechenden Schutz- und Hygienekonzeptes. Für Personen, die akut an einer COVID-19-Infektion leiden oder ein erheblich erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, können die Pflegebegutachtungen auch weiterhin per Telefoninterview erfolgen.
MEDICPROOF, der medizinische Dienst der Privaten Krankenversicherungen, hat die häufigsten Fragen zur Begutachtung mit Hausbesuch sowie zur digitalen Begutachtung zusammengestellt. Lesen Sie hier mehr.
Alle aktuellen Gesetzesänderungen rund um die COVID-19-Regelungen zum Thema Pflege können Sie auf unserem Pflege Service Portal nachlesen.


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