Das Guthaben verbrauchen, ehe es verfällt
Entlastungsleistungen gibt es zusätzlich zum Pflegegeld. Wer diese Leistungen nicht oder nur teilweise abruft, kann die übrigen Beträge noch eine gewisse Zeit beanspruchen.
Pflegebedürftige, die im Jahr 2018 die Gelder für so genannte Entlastungsleistungen nicht oder nur teilweise abgerufen haben, können das Angesparte noch bis zum 30.06.2019 nutzen. Das sind immerhin 125 Euro pro Monat oder bis zu 1.500 Euro im Jahr, die sich angesammelt haben können. Am 1. Juli 2019 verfällt der Anspruch auf diese Mittel. Anspruch darauf haben alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, die zu Hause betreut werden.
„Man sollte sich kurzfristig mit seiner Pflegeversicherung in Verbindung setzen“, sagt Jana Wessel von der bundesweiten compass Pflegeberatung. „Diese weiß, wie viel Geld noch verfügbar ist und welche Anbieter für Entlastungsleistungen in der Nähe zur Verfügung stehen.“
Entlastungsleistungen sind beispielsweise Haushaltshilfen oder Begleitdienste. Alternativ können die Mittel auch für die Reduzierung der Eigenanteile bei der Kurzzeit- oder Tagespflege eingesetzt werden.
Entlastungsleistungen werden zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Bezahlung eines ambulanten Dienstes vergütet. Allerdings werden die 125 Euro monatlich nicht automatisch auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen. Sie dienen der Erstattung nachgewiesener Kosten. Zu beachten ist dabei, dass beispielsweise die Haushaltshilfe im Rahmen eines nach Landesrecht anerkannten Angebots erfolgen muss, um von der Pflegeversicherung vergütet zu werden. Bei privat Versicherten ist das auch durch einen anerkannten Nachbarschaftshelfer möglich.
Besonderheit der Entlastungsleistungen: Sie sind die einzigen Posten der Pflegeversicherung, die über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren angespart werden können, ehe sie verfallen. Die Zuschüsse für einen ambulanten Dienst oder teilstationäre Tages- und Nachtpflege entstehen hingegen jeden Monat neu und können nicht zu größeren Beträgen addiert werden. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 – 101 88 00 erhalten gesetzlich wie privat Versicherte weitere Informationen.

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