Im Ortenaukreis ist Marco Giesler unterwegs für die häusliche Versorgung
Mehrere Beratungen am Tag im südlichen Baden-Württemberg und ein klares Ziel: compass-Pflegeberater Marco Giesler stellt in regelmäßigen Abständen fest, ob die Pflege im eigenen Zuhause der Pflegebedürftigen sichergestellt ist und gibt Pflege- und Entlastungstipps für die Pflegepersonen.
Kurz nach sieben Uhr sitzt Marco Giesler bereits am Schreibtisch. Vor ihm liegt ein Tag mit mehreren Pflegeberatungen und manchmal einigen Kilometern, die ihn vom Ortenaukreis bis nach Freiburg führen. Was ihn bei den Menschen erwartet, ist jedes Mal anders: mal offene Fragen zum Pflegegrad, mal die Sorge, wer die Pflege übernimmt, wenn die vertraute Pflegeperson einmal ausfällt. Sein Anspruch bleibt dabei immer derselbe: „Ich möchte am Ende eines Beratungsprozesses, dass die Versorgung funktioniert und es den pflegebedürftigen und pflegenden Menschen gut geht.“ Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet er eng mit den Kolleg*innen aus der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI zusammen.
Vom Pflegeheim zur Pflegeberatung vor Ort
Seit Mai 2022 ist der compass-Pflegeberater im südlichen Baden-Württemberg tätig, mit Schwerpunkt im Ortenaukreis. Den Weg in die Pflegeberatung hat er über langjährige Praxis im Pflegebereich gefunden: Als gelernter Altenpfleger hat er sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich gearbeitet und zuletzt eine Leitungsfunktion in der Betreuung eines Pflegeheims innegehabt. Mit der Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI war er durch seine vorherige Stelle bereits vertraut.
So sieht sein Arbeitsalltag aus
Klient*innen kommen auf ganz unterschiedlichen Wegen zu Marco Giesler. Bekommt er beispielsweise von seiner Teamleitung eine Akte zugewiesen, ruft der compass-Pflegeberater bei den Klient*innen an und macht einen Termin aus. „Vor dem Besuch prüfe ich noch einmal die Akte, etwa ob bereits eine Beratung nach § 7a SGB XI stattgefunden hat und ob es weitere, wichtige Informationen gibt“, erklärt der Pflegeberater. Bei neuen Klient*innen stellt er in den Beratungen meist zunächst compass vor: wer dahintersteht, welche Beratungsformen angeboten werden und wie sich die die Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI und § 7a SGB XI ergänzen. Im Mittelpunkt des Termins steht dann die Frage, ob die häusliche Versorgung sichergestellt ist.
Fragen, die immer wieder in den Beratungen kommen
Manche Fragen begegnen dem compass-Pflegeberater bei fast jedem Besuch. „Viele möchten wissen, ob dieser Beratungsbesuch Auswirkungen auf den Pflegegrad hat“, berichtet er. „Dann erkläre ich, dass wir keine Begutachtung durchführen. Diese Verwechslung findet oft statt.“ Ein weiteres, wiederkehrendes Thema sind Entlastungsmöglichkeiten für die Pflegepersonen. Einfache Hilfsmittel wie einen Rollstuhl oder einen Duschstuhl darf er außerdem ebenfalls empfehlen.
Möchten die Klient*innen gerne weitere Leistungen aus der Pflegeversicherung oder andere Fragen rund um ihre Pflegesituation durchsprechen, so empfehle ich eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. In diesem Rahmen haben sie die Möglichkeit, alle Optionen in Ruhe zu besprechen.
Marco Giesler, Pflegeberater nach § 37. 3 SGB XI
Unsicherheiten aufgreifen, Sicherheit geben
Eine Sorge kommt in den Beratungen besonders häufig zur Sprache: Was passiert, wenn die Pflegeperson ausfällt und wer übernimmt dann? Hier verweist Marco Giesler auf Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege und löst bei Bedarf ebenfalls eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI aus, damit die Betroffenen die Organisation angehen können. Wie hilfreich das sein kann, zeigt das Beispiel eines Ehepaares: „Sie waren auf der Suche nach einer Entlastung durch Nachbarschaftshilfen oder ambulante Pflegedienste. Das Wissen, diese Situation bei Fragen jederzeit in einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI klären zu können, hat ihnen viel Sicherheit gegeben.“
Aus seiner Zeit in der ambulanten Pflege kann er zudem alltagsnahe Tipps mitgeben, etwa Besteck mit verdickten Griffen für Pflegebedürftige, die einen Schlaganfall hatten. Eine nicht sichergestellte Pflegesituation habe er bislang nicht erlebt. Und wenn es doch mal dazu käme und die Pflege der pflegebedürftigen Person nicht sichergestellt sei, weiß er, dass die Möglichkeit einer Überleitung der Klient*innen an die Kolleg*innen aus der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI jederzeit besteht, um gemeinsam eine Pflegesituation möglicherweise neu zu durchdenken oder zu organisieren.
Gut vorbereitet in den Termin
Damit der Routinebesuch auch den Klient*innen möglichst viel bringt, rät der compass-Pflegeberater, sich vorab Gedanken über die eigene Pflegesituation zu machen. „Überlegen Sie in Ruhe, welche Fragen Sie haben, und schreiben Sie sie am besten auf.“ Bei Bestandsklient*innen rät er, an das vergangene Gespräch zu denken und gezielt an Besprochenes anzuknüpfen.
Wer die eigene Pflegesituation mit einem*einer Pflegeberater*in durchsprechen möchte, allgemeinen Beratungsbedarf hat oder die Pflegeberatung bei Pflegegeldbezug von compass durchführen lassen möchte, kann bei der Terminvereinbarung direkt einen Termin buchen oder einen Rückruf vereinbaren.