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Den für Pflegegeldempfangende obligatorischen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI übernehmen unsere Pflegeberater*innen selbstverständlich auch. Sie kommen zu Ihnen nach Hause, stellen fest, ob die Pflege sichergestellt ist und geben Pflege- und Entlastungstipps. Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann jede zweite Beratung auch per Videogespräch erfolgen. Ob für Sie ein solcher Beratungseinsatz erforderlich ist, teilt Ihnen Ihr Versicherer mit.

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Die Pflegeberater*innen von compass sind in ganz Deutschland vor Ort und kennen sich im Thema Pflege und in den Regionen bestens aus. Eine Beratung durch compass hilft, der Herausforderung Pflege zu begegnen und unterstützt kostenfrei und unabhängig genau dort, wo Ihr Bedarf besteht – telefonisch, per Videogespräch oder auch vor Ort.

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Beratungen nach § 37.3 SGB XI können nur bei jedem zweiten Beratungstermin per Videogespräch durchgeführt werden. Ihrer Eingabe entnehmen wir, dass Ihr letzter Termin bereits per Videogespräch stattgefunden hat. Deshalb bieten wir Ihnen gerne einen Beratungstermin vor Ort an und rufen Sie daher für eine Terminvereinbarung innerhalb von 2 Arbeitstagen zurück.

Einen Beratungstermin vor Ort möchten wir gerne im persönlichen Gespräch mit Ihnen abstimmen. Nach Eingabe Ihrer Daten rufen wir Sie daher innerhalb von 2 Arbeitstagen zurück.

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Bemerkenswert finde ich, dass sich unsere Pflegeberaterin auch nach der Beratung mehrfach von sich aus erkundigt hat, ob alles so funktioniert, wie wir es ins Auge gefasst haben.

Franz B., Klient

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