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Grundqualifikation der Pflegeberater*innen nach §37.3 SGB XI bei compass

Wer Betreuung und Pflege durch Angehörige oder Freunde in häuslicher Umgebung realisiert und dafür auch Pflegegeld in Anspruch nimmt, der ist laut Gesetz dazu verpflichtet, einen Nachweis zu erbringen, dass die Pflegesituation sichergestellt ist.

Zu diesem Zweck finden in regelmäßigen Abständen Besuche von ausgebildeten Pflegeberater*innen in der häuslichen Umgebung statt, die die Pflegesituation vor Ort in Augenschein nehmen und die Ergebnisse für die Pflegeversicherung dokumentieren. Bei diesem Beratungseinsatz stehen die Pflegeexpert*innen mit praktischen und pflegefachlichen Tipps und Hinweisen für die zu pflegende Person und die pflegenden Angehörigen zur Verfügung.

Claudia Calero, Leiterin der Abteilung Wissens- und Qualitätsmanagement bei compass.

„Die Grundqualifikation der Berater*innen nach § 37 Abs. 3 SGB XI bereitet die neuen Kolleg*innen zielgerichtet auf ihre neue Aufgabe vor. Sie erlernen die Spezifika der Beratung und der privaten Pflegepflichtversicherung sehr praxisnah und können sowohl die pflegebedürftigen als auch die pflegenden Personen sehr individuell in den Blick nehmen und gegebenenfalls auch Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen. Die Qualifikation baut auf den vorliegenden Berufsabschlüssen als Pflegefachkraft auf, ist sehr eng mit der praktischen Einarbeitung verknüpft und stellt so eine hohe Qualität der Beratung sicher“, so Claudia Calero, Leiterin der Abteilung Wissens- und Qualitätsmanagement bei compass.

Spezifische Ausbildung im Sinne der Klient*innen

Im Sinne der Klient*innen bildet compass seine Pflegeberater*innen spezifisch aus und weiter, um eine bestmögliche Beratung im Sinne des § 37.3 SGB XI zu gewährleisten. Die compass-Pflegeberater*innen sind zudem mit allen fachlichen Grundlagen vertraut, die der Beratungseinsatz zur Qualitätssicherung erfordert. Im Falle der compass-Pflegeberater*innen bedeutet das, den Prozessablauf einer Beratung nach §37.3 SGB XI zu internalisieren, die Situation der Pflegebedürftigen wie auch der pflegenden Person im Blick zu haben und pflegefachlich zu bewerten, Möglichkeiten zur Entlastung in der Pflegesituation zu kennen und zu prüfen, ob weitere Hilfsmittel oder Verbesserungen des Wohnumfelds erforderlich sind.

Des Weiteren kennen und beherrschen die Pflegeexpert*innen die unterschiedlichen Regelungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung und die Abgrenzung zu einem Beratungseinsatz nach § 7a SGB XI. Dieser kann im Bedarfsfall von den ausgebildeten compass-Mitarbeiter*innen ausgelöst und durch die Klient*innen dann wahrgenommen werden. compass verfügt dazu über ein großes, bundesweites Netzwerk von derzeit mehr als 600 ausgebildeten Pflegeberater*innen, die sowohl vor Ort als auch am Telefon für Klient*innen und deren Angehörige zur Verfügung stehen und auch die Beratungen per Video durchführen. Die regelmäßigen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Berater*innen beim Qualitätssicherungsbesuch nach § 37.3 SGB XI finden sehr praxisorientiert und ausschließlich digital statt.

Im Rahmen der Grundqualifikation werden Beratungssituationen in Planspielen nachgestellt und mit kollegialer Begleitung auch die Feinheiten eines Beratungseinsatzes erlernt. Die Dozent*innen arbeiten alle bei compass und bringen eine sehr große Erfahrung und umfassende Qualifikation mit. E-Learning Module unterstützen die neuen Kolleg*innen bei compass bei der Vorbereitung auf ihre neuen beruflichen Aufgaben.

Ihr Kontakt

0221 - 93332 4139

anfrage.personal(at)compass-pflegeberatung.de

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