Entlastungsleistungen in der Pflegeversicherung: Was ist zur Jahresmitte zu beachten?
Mit rund 4,1 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland, so das Statistische Bundesamt, stellen sich viele Familien die Frage, wie sie die Pflege ihrer Angehörigen finanziell absichern können. Ein Großteil der Pflegebedürftigen, nämlich 3,3 Millionen, lebt in den eigenen vier Wänden und wird dort von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen betreut. Die Pflege erfolgt zum Teil mit Unterstützung durch ambulante Pflegedienste, wobei der überwiegende Anteil von Familienangehörigen und freiwillig Helfenden übernommen wird.

In der Pflegeversicherung gibt es verschiedene Leistungen, deren Inanspruchnahme die pflegenden Angehörigen entlastet und die Pflegebedürftigen finanziell unterstützt. Diese Leistungen müssen jedoch oft beantragt werden und verfallen, wenn sie nicht innerhalb bestimmter Zeiträume genutzt werden. Ein wichtiger Augenmerk zur jeweiligen Jahresmitte liegt hierbei auf den Entlastungsleistungen, die insbesondere zur Unterstützung im Haushalt verwendet werden können.
Monatliche Entlastungsleistungen:
Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine monatliche Entlastungsleistung von 131 Euro zur Unterstützung im Haushalt. Doch Achtung: Diese Leistung ist nur dann verfügbar, wenn die genutzten Angebote den jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben entsprechen. Da jedes Bundesland eigene Anforderungen an die Anerkennung dieser Angebote stellt, sollten pflegende Angehörige stets im Voraus klären, ob das gewählte Angebot nach dem geltenden Landesrecht anerkannt wird. Für eine Kostenerstattung ist es ratsam, sich vor der Inanspruchnahme der Leistung bei den zuständigen Kostenträgern zu informieren.
Erstattung von Eigenanteilen:
Neben der Unterstützung im Haushalt können die Entlastungsleistungen auch für die Erstattung von Eigenanteilen in der teilstationären Pflege oder der Kurzzeitpflege genutzt werden. Hier stehen je nach Pflegegrad monatliche Beträge zwischen 689 Euro (Pflegegrad 2) und 1.995 Euro (Pflegegrad 4) zur Verfügung. Kosten, die darüber hinausgehen, können in diesen Fällen ebenfalls durch die Entlastungsleistungen abgedeckt werden.
Ansparung der Entlastungsleistungen:
Ein weiterer Vorteil der Entlastungsleistungen: Nicht genutzte Ansprüche verfallen nicht sofort nach Ablauf des Anspruchsmonats. Stattdessen können sie bis spätestens zum 30. Juni des Folgejahres angespart und genutzt werden. Pflegebedürftige und deren Angehörige sollten daher rechtzeitig bei der Pflegeversicherung nachfragen, ob noch nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr vorhanden sind und wie diese für die Kostenerstattung bis zum 30. Juni 2025 verwendet werden können.
Wichtige Informationen:
Pflegerische Unterstützung ist ein entscheidender Bestandteil der Lebensqualität vieler Menschen. Wer die Entlastungsleistungen effektiv nutzt, kann eine spürbare Erleichterung für die pflegenden Angehörigen und Pflegebedürftigen schaffen.
Für weitere Auskünfte zu Entlastungsleistungen und anderen Themen der Pflegeversicherung steht die kostenfreie Rufnummer 0800-101 88 00 zur Verfügung. Weitere Details können auch auf unserem Pflege Service Portal www.pflegeberatung.de abgerufen werden.

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