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Wichtige Fristen zum Jahresende: Diese Leistungen sollten Pflegebedürftige jetzt prüfen

Ein Teil der Leistungsansprüche bei Pflegebedürftigkeit verfallen, wenn diese nicht in bestimmten Zeiträumen abgerufen werden. Das Jahresende ist hierbei ein wichtiger Stichtag.

Das Jahresende bringt nicht nur die Adventszeit mit sich, sondern auch wichtige Fristen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nimmt, sollte die aktuellen Regelungen und Stichtage kennen – insbesondere bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie den Entlastungsleistungen.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Nicht genutzte Ansprüche verfallen zum 31. Dezember

Seit dem 1. Juli 2025 stehen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 ein gemeinsamer Jahresbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Diese Leistungen dienen dazu, eine Ersatzpflegeperson zu finanzieren oder einen kurzzeitigen Aufenthalt in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung, etwa während des Urlaubs der Pflegeperson, zu ermöglichen.

Pro Kalenderjahr können bis zu 3.539 Euro für diese Zwecke eingesetzt werden. Wichtig: Nicht genutzte Ansprüche verfallen am 31. Dezember, und werden nicht ins neue Jahr übertragen.

Ein Mann und zwei Frauen an einem Tisch und schauen auf einen Zettel.
Zum Jahresende ist es ratsam, die Pflegesituation gemeinsam mit Ihren Pflegeberatenden erneut zu betrachten und bestehende Leistungsansprüche zu prüfen.

Entlastungsleistungen: Die Nutzung dieses Anspruchs ist bis zum 30. Juni des Folgejahres möglich

Zusätzlich steht Pflegebedürftigen aller Pflegegrade ein monatliches Budget von 131 Euro für sogenannte Entlastungsleistungen zur Verfügung. Diese können für verschiedene Unterstützungsangebote genutzt werden – etwa für eine Haushaltshilfe, Betreuungsdienste oder für Kosten einer in Anspruch genommenen Tages- und Nachtpflege.

Nicht genutzte Beträge können zudem auch angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres in Anspruch genommen werden. Wer also noch offene Rechnungen oder nicht eingereichte Belege hat, oder im ersten Halbjahr entsprechende Leistungen in Anspruch nimmt, sollte im Jahr 2026 diese Frist im Blick behalten.

Pflegeberatung hilft bei der Antragstellung

Gerade zum Jahresende ist es ratsam, die Pflegesituation erneut zu betrachten und bestehende Leistungsansprüche zu prüfen. Unsere Pflegeberatenden unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten und die möglichen Leistungen optimal auf die Pflegesituation abzustimmen. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 101 88 00 oder über unser Kontaktformular erhalten Pflegebedürftige und Angehörige kostenlose Informationen und individuelle Beratung.

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Sie möchten sich zum Thema Pflege informieren? In unserem Pflege Service Portal pflegeberatung.de finden Sie hilfreiche Beiträge und Infomaterialien.

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