Pflegegeldempfänger*in? Dann sind Beratungstermine bei Pflegegeldbezug Pflicht!
Wer Pflegegeld bekommt und keine professionelle Hilfe eines Pflegedienstes nutzt, muss regelmäßig eine Beratung durch Pflegefachkräfte in Anspruch nehmen – und das ist gesetzlich verpflichtend. Doch wer erinnert eigentlich daran? Und was passiert, wenn man dies vergisst? Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um die Beratungsbesuche bei reinem Pflegegeldbezug nach § 37 Abs. 3 SGB XI.

Pflegegeldempfänger*in? Dann sind Beratungstermine bei Pflegegeldbezug Pflicht!
Wer Pflegegeld bekommt und keine professionelle Hilfe eines Pflegedienstes nutzt, muss regelmäßig eine Beratung durch Pflegefachkräfte in Anspruch nehmen – und das ist gesetzlich verpflichtend. Doch wer erinnert eigentlich daran? Und was passiert, wenn man dies vergisst? Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um die Beratungsbesuche bei reinem Pflegegeldbezug nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Warum sind diese Beratungen Pflicht?
Wer Pflegegeld erhält (Pflegegrad 2 bis 5) und ausschließlich zuhause durch Angehörige oder Freund*innen versorgt wird, dem schreibt das Gesetz regelmäßige Beratungstermine vor. Diese sollen sicherstellen, dass die Pflege gut funktioniert – und gegebenenfalls Verbesserungen angestoßen werden.
Die Pflicht beginnt ab dem Moment, in dem offiziell ein Pflegegrad zuerkannt wurde. Hierbei heißt es: Eigenverantwortung übernehmen! Denn die Pflegeversicherung muss nicht jedes Mal an den Beratungstermin erinnern – auch wenn manche Versicherung bzw. Pflegekassen dies als freiwilligen Service anbieten.
Wichtig zu wissen: Selbst Urlaube oder Feiertage befreien nicht von dieser Pflicht. Wer die Termine versäumt, riskiert eine Kürzung oder sogar die vorübergehend komplette Einstellung des Pflegegeldes.
Wie oft muss der Beratungseinsatz gemacht werden?
Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab:
- Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate
- Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate
Die Beratung findet bei der pflegebedürftigen Person zu Hause statt – alternativ kann seit dem Jahr 2022 jede zweite Beratung auch per Videogespräch erfolgen.
Was passiert beim Beratungstermin?
Eine erfahrene Pflegefachkraft kommt in das häusliche Pflegeumfeld. Ziel ist es, die Pflegesituation zu beurteilen und Tipps zu geben:
- Funktioniert die Pflege durch Angehörige dauerhaft?
- Gibt es Bedarf für Entlastung, Schulungen oder technische Hilfsmittel?
- Muss gegebenenfalls das Wohnumfeld angepasst werden?
- Oder sollte über einen professionellen Pflegedienst nachgedacht werden?
Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten und – mit entsprechendem Einverständnis der pflegebedürftigen Person – an die Pflegeversicherung weitergeleitet. Das Ganze ist kostenfrei für gesetzlich und privat Versicherte. Privat Versicherte zahlen jedoch zunächst selbst und reichen nachfolgend die Rechnung zur Erstattung ein.
Beratung mit Mehrwert – nicht nur Pflicht
Ein Beratungstermin ist mehr als nur ein bürokratischer Haken. Er hilft den Pflegebedürftigen und den Pflegenden dabei, die Pflege zu verbessern und dauerhaft sicherzustellen. Die Pflegefachkräfte kennen sich mit allen Angeboten und Netzwerken in der jeweiligen Region aus. Sie wissen, welche Unterstützung es gibt – und man diese bekommt.
So kann der Beratungsbesuch organisiert werden
Sobald das Pflegegeld bewilligt wurde, sollte man sich schnellstmöglich um eine Terminvereinbarung kümmern. Die Fristen starten ab dem Tag des Leistungsbeginns – also aufgepasst!
Einen zuverlässigen Partner finden privat pflegepflichtversicherte zum Beispiel unter unserer kostenfreien Service Nummer 0800 101 88 00. Unsere Pflegeberater*innen kommen deutschlandweit zu Ihnen nach Hause und ermöglichen jede zweite Beratung per Videogespräch. Außerdem können Sie auch digital direkt einen Beratungstermin für eine telefonische Pflegeberatung buchen bzw. ein Rückruf zur Terminvereinbarung abstimmen.
Fazit: Lieber erinnern als vergessen
Auch wenn es keine automatische Erinnerung gibt – die ungekürzte Pflegegeldzahlung hängt von den Beratungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI ab. Deshalb: Termine rechtzeitig planen, regelmäßig durchführen lassen und bei Unsicherheit lieber einmal mehr bei der Pflegeversicherung nachfragen.

Pflege Service Portal
Sie möchten sich zum Thema Pflege informieren? In unserem Pflege Service Portal pflegeberatung.de finden Sie hilfreiche Beiträge und Infomaterialien.
Zum Pflege Service PortalIhr Kontakt
Telefonische Pflegeberatung
0800 - 101 88 00