Hospizversorgung – für Erwachsene, Kinder und Jugendliche
Vor die Wahl gestellt, würden sich die meisten Menschen wahrscheinlich dafür entscheiden, das Lebensende im Kreise ihrer Angehörigen in den eigenen vier Wänden erleben zu dürfen. Die Statistik, anhand der in Deutschland ausgestellten Totenscheine zeigt allerdings: die meisten Menschen sterben in Deutschland in den verschiedensten Institutionen. Zuvorderst in Krankenhäusern, was ungefähr die Hälfte aller Menschen betrifft, aber auch in Alten- und Pflegeheimen oder in ambulanten oder stationären Hospizen.

Ein Lebensende in der gewohnten Umgebung des eigenen Hauses oder der Wohnung, begleitet von Familie und Freund*innen ist das präferierte Wunschszenario am Lebensende. Die Vertrautheit der heimischen Umgebung bietet Schutz und Geborgenheit und kann auch Ängste und Unsicherheit vor dem Sterbeprozess und dem Tod lindern. Doch wenn eine ambulante Versorgung zuhause nicht gewährleistet werden kann, dann steht nur die palliativmedizinische Betreuung in Krankenhäusern oder Hospizen zur Wahl. Mittlerweile steigt aber auch die Zahl an zusätzlichen und kurzfristigen Angeboten, zum Beispiel in Form von Tageshospizen.
Die Betreuung in der Hospizversorgung orientiert sich an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Sterbenden und bietet gleichzeitig die optimale Versorgung schwerstkranker Menschen. Das angestrebte Ziel der palliativen und hospizlichen Versorgung ist die Aufrechterhaltung der bestmöglichen Lebensqualität bis zum Ende durch fachgerechte medizinische, pflegerische und auch seelsorgerische Begleitung. Eine notwendige Überwachung des Gesundheitszustandes und die dazugehörige Symptomkontrolle durch Ärzt*innen, die gezielte Schmerztherapie, psychosoziale Entlastung für Patient*innen und deren Angehörige und Freund*innen durch Therapeut*innen und die palliativ-pflegerische Versorgung durch geschulte Fachkräfte gewährleisten ein würdevolles und angstfreies Sterben.
Selbstreflexion und individualisierte Betreuung
Passend dazu kann eine qualifizierte Pflegeberatung dabei helfen, sich im Rahmen einer Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase schon früh und präventiv einen guten Überblick über die Möglichkeiten der medizinischen und pflegerischen Versorgung und Betreuung am Lebensende zu verschaffen. Wichtig zu wissen ist, dass es sich dabei nicht um eine reine Sterbebegleitung handelt. Wer sich rechtzeitig Gedanken über seine Vorstellungen und Wünsche macht und diese auch im Rahmen von entsprechenden Vollmachten festhält, kann seine Chancen auf eine würdevolles und selbstbestimmtes Lebensende erhöhen. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und eine Betreuungsverfügung können die selbstbestimmten Entscheidungen zur gewünschten Versorgungsform am Lebensende beeinflussen.
Geschulte Pflegeberater*innen können im Rahmen eines Beratungsgesprächs auch auf die unterschiedlichen Versorgungsmöglichkeiten der Hospizversorgung eingehen. Bei stationären Hospizen handelt es sich meist um kleine Pflegeeinrichtungen, in denen unheilbar Kranke in ihrer letzten Lebensphase begleitet werden. Kinder, Jugendliche und deren Familien können dieses Angebot schon ab dem Zeitpunkt der Diagnosestellung nutzen. In Teilstationären Hospizen und Tageshospizen kann man an einem oder an mehreren Tagen pro Woche palliativmedizinische Angebote in Anspruch nehmen. Ambulante Hospizdienste versorgen Schwerstkranke und Sterbende in ihrer gewohnten Umgebung, sofern und solange das möglich ist. Dazu kommen die diversen palliativmedizinischen Angebote und Hospizstationen der jeweiligen Krankenhäuser und Unikliniken.
Finanzierung und Kostenerstattung der Hospizversorgung
Gesetzlich Versicherte haben einen rechtlichen Anspruch auf eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase aus § 132g Sozialgesetzbuch V. Dieses Angebot können gesetzlich Versicherte über vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nutzen. Für privat Krankenversicherte wird durch die bundesweit tätige compass pflegeberatung ein vergleichbares Angebot zur vollumfänglichen und kostenfreien Pflegeberatung angeboten. Will ein*e Privatversicherte*r palliativmedizinische Leistungen einer Einrichtung in Anspruch nehmen, sollte allerdings vorab mit dem privaten Versicherungsunternehmen die Kostenfrage vollumfänglich geklärt werden.
Die Kostentragung in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht den festgelegten Vergütungsvereinbarungen.
„Bei privat krankenversicherten Personen hängt eine Erstattung vom vereinbarten Umfang des privaten Krankenversicherungstarifes ab. Daher ist es ratsam, dass sich der Leistungserbringer mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen in Verbindung setzt, um den Erstattungsumfang der Maßnahmen vor der Leistungserbringung abzuklären.“
Adna Hadziresic, Sozialrechtlerin und Expertin für Leistungsrecht bei compass in Köln.
Einzelne ärztliche oder pflegerische Leistungen, die im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) erbracht werden, können auch als Einzelleistung erstattungsfähig sein. Hierfür bedarf es einer differenzierten Rechnungsstellung.
Begutachtung, Pflegegrad und Versorgungsangebote
Sollte ein*e Patient*in noch nicht als pflegebedürftig eingestuft worden sein, ist bei Personen mit einer ambulant-palliativen Versorgung bzw. bei Aufenthalt in einem Hospiz oder einer vergleichbaren Einrichtung, die Begutachtung vor Ort durch ein*e Gutachter*in unerlässlich und unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrags bei der zuständigen Pflegekasse bzw. Pflegversicherungsunternehmen durchzuführen.
Bei Fragen zu Leistungen oder zur Finanzierung einer Palliativversogung oder auch bei Fragen zur Begutachtung sollte man sich an eine unabhängige Pflegeberatung wenden. Pflegeberater*innen erläutern die für Ihre Situation passenden Leistungen, unterstützen Sie bei der Inanspruchnahme und kennen die entsprechenden Versorgungsangebote und Möglichkeiten in ihrer jeweiligen Region.

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