Pflegebedürftige Angehörige bei der Begutachtung begleiten
Auch Distance Care Giver, pflegende Angehörige auf Distanz, können ihre pflegebedürftigen Liebsten bei der Begutachtung unterstützen.
Eine Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrads erfolgt, nachdem ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung eingereicht wurde. Das Ziel der Begutachtung ist es, die Pflegebedürftigkeit festzustellen und eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade vorzunehmen. Beim Begutachtungstermin ist es eine gute Idee, wenn auch Angehörige anwesend sind, “denn im Gutachten wird auch ihre Einschätzung berücksichtigt und den Begutachteten ist die Unterstützung in der Begutachtungssituation meist willkommen”, erläutert Pflegeberater Carsten Ugowski-Schlößer.
Aus der Distanz unterstützen
Häufig leben Pflegende nicht in der direkten Umgebung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen. „Sie sind in der Regel nicht in die täglichen Abläufe der Pflege eingebunden, aber dennoch mit sehr viel Engagement an der Organisation der Pflegesituation beteiligt und für ihre Liebsten da,“ so Pflegeberaterin Anke Krieft. Die Distanz stellt zwar eine Hürde dar, aber auch rund um die Begutachtung können pflegende Angehörige sich unterstützend einbringen.
Vor der Begutachtung
Vor der Begutachtung können pflegende Angehörige Pflegebedürftige in der Vorbereitung unterstützen. Sie können gemeinsam auf einer Liste festhalten, welche Punkte während der Begutachtung angesprochen werden sollen und festhalten, welche Einschränkungen vorliegen, in welchen Bereichen Hilfsbedarf besteht oder auch welche Medikamente eingenommen werden müssen. Auch können vorab gemeinsam Vollmachten oder Einverständniserklärungen schriftlich festgehalten werden, damit pflegebedürftige Angehörige im Laufe des Begutachtungsverfahrens Auskunft erhalten können. Für die*den Begutachter*in ist es wichtig, einen realistischen Einblick in die Lebensumstände und die Herausforderungen der antragstellenden Person zu erhalten. Zu dem Zweck können auch medizinische Berichte von Praxen oder vorhandene Bescheide relevant sein. Bei der Zusammenstellung der Unterlagen können pflegende Angehörige auch über die Distanz helfen, wenn Vollmachten auch gegenüber Ärzt*innen geklärt sind und sie Informationen einholen dürfen.
Während der Begutachtung
Wurden relevante Themen vorab gemeinsam erarbeitet, sodass sich die pflegebedürftige Person während der Begutachtung an diesen entlang bewegen kann, um nichts zu vergessen, kann dies bereits eine große Stütze sein. Für Pflegebedürftige ist es in der Situation außerdem sehr hilfreich, wenn ein*e Angehörige*r oder eine nahestehende Person bei der Begutachtung anwesend ist. Mit genügend Vorlauf kann es pflegenden Angehörigen möglich sein, für den Termin einen Besuch einzuplanen, um so vor Ort zu unterstützen. Alternativ können vielleicht diesbezüglich Absprachen mit Nachbar*innen oder Freund*innen getroffen werden, damit diese an der Begutachtung teilnehmen, um mental zu stützen. Darüber hinaus helfen sie auch mit dem Teilen ihrer Beobachtungen und Einschätzungen, denn diese werden von der*dem Begutachter*in berücksichtigt.
Nach der Begutachtung
Hat der Begutachtungsbesuch stattgefunden, können pflegende Angehörige gemeinsam mit ihren Angehörigen, die Unterstützung benötigen, das Gutachten durchgehen. Gibt es dazu Fragen oder Anmerkungen, können pflegende Angehörige bei entsprechender vorliegender Vollmacht in den Austausch mit dem Begutachtungsdienst gehen. Dafür müssen sie nicht zwangsläufig vor Ort sein. Auch eine Pflegeberatung kann gleichermaßen Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige unterstützen und mögliche offene Fragen klären. Gerade Pflegende auf Distanz können von der Pflegeberatung per Videogespräch oder Telefon profitieren. Über diese Wege können sowohl sie als auch die pflegebedürftige Person mit dem*der Pflegeberater*in sprechen. So sind alle miteinander im Austausch und können ihre Fragen stellen, persönlichen Perspektiven und Anliegen schildern und hilfreiche Informationen mitnehmen.

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