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Pflegebedürftigkeit bei ADHS und Autismus

Wenn die Alltagskompetenzen eines Kindes durch eine Neurodivergenz wie ADHS oder Autismus deutlich eingeschränkt sind, kann die Feststellung eines Pflegegrades beantragt werden. Mit einem Pflegegrad stehen Familien verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung, die den Alltag entlasten. Pflegeberaterin Tina Land berät betroffene Familien.

Anlässlich des heutigen Internationalen Kindertages gilt es auf Kinder zu gucken, die einen besonderen Förderungsbedarf benötigen. Dazu gehören u. a. Kinder mit einer Neurodiversität. Neurodiversität bezeichnet verschiedene neurologische Besonderheiten, wie bspw. Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) oder Autimus-Spektrum-Störungen (ASS). Sie zeigen sich häufig schon im Kindesalter und gehen für betroffene Kinder und ihre Familien mit vielfältigen Herausforderungen einher, denn beide Diagnosen beeinflussen die kindliche Entwicklung sowie soziale, kognitive und emotionale Fähigkeiten deutlich.

Ein Junge sitzt mit seinen Eltern am Küchentisch.
Haben Kinder eine Neurodiversität, können sie bei Einschränkungen ihrer Alltagskompetenzen unter Umständen einen Pflegegrad erhalten. Pflegeberatung unterstützt betroffene Familien.

Pflegegrad bei Diagnose einer Neurodivergenz

Der Betreuungsaufwand ist bei Kindern mit ASS oder ADHS in der Regel höher als bei Kindern ohne Beeinträchtigungen. Viele benötigen zum Beispiel länger Unterstützung bei Essen, Trinken und Körperpflege, haben Schwierigkeiten im sozialen Miteinander oder zeigen herausfordernde Verhaltensweisen. „Sind die Alltagskompetenzen eines Kindes eingeschränkt, kann ein Pflegegrad beantragt werden“, erklärt Pflegeberaterin Tina Land. Eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI hilft schon bei der Vorbereitung auf die Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrades. Ist dieser bewilligt, bestehen Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung. 

Erhalten Familien nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit für ihr Kind Pflegegeld, sind außerdem regelmäßig Beratungen bei Pflegegeldbezug, die sogenannte Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI, notwendig. 

Pflegeberatung für Familien mit einem Kind mit einer Neurodivergenz

Meist übernehmen die Eltern den Großteil der Betreuung im Alltag, häufig sind aber auch Geschwisterkinder und weitere An- und Zugehörige eingebunden. Gerade Eltern können durch die dauerhafte Mehrbelastung an ihre Grenzen kommen. 

Eine Pflegeberatung unterstützt, indem sie zu passenden Entlastungsangeboten, Selbsthilfeangeboten und Leistungen der Pflegeversicherung für die individuelle Familiensituation informiert. Zudem können Pflegeberater*innen Fördermöglichkeiten für das Kind aufzeigen und an geeignete Stellen vermitteln. „Neben der Vermittlung von Informationen rund um eine Pflegesituation leisten wir in unseren Beratungen auch emotionale Begleitung unter Berücksichtigung des gesamten Familiensystems“, erläutert Pflegeberaterin Tina Land. „Unsere Beratungsinhalte werden an den unterschiedlichen Altersstufen und den Transitionsprozessen z. B. vom Kindergarten in die Schule oder von der Schule ins Berufsleben individuell ausgerichtet.“ 

Pflegeberatung von compass

Die telefonische Pflegeberatung von compass steht allen Ratsuchenden zur Verfügung. Privatversicherte können außerdem Beratungen per Videogespräch oder im eigenen Zuhause vereinbaren. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist für Ratsuchende kostenfrei. Termine können ganz einfach online vereinbart werden.

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Sie möchten sich zum Thema Pflege informieren? In unserem Pflege Service Portal pflegeberatung.de finden Sie hilfreiche Beiträge und Infomaterialien.

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