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Mit einem Pflegekurs kann man zum Nachbarschaftshelfer werden

Wer Nachbarschaftshelfer werden will, kann kostenlos einen Pflegekurs absolvieren und diesen bei der Pflegeversicherung des Hilfebedürftigen anerkennen lassen. Welcher Kurs am besten geeignet ist, muss vor der Inanspruchnahme mit der Pflegeversicherung des Hilfebedürftigen besprochen werden.

Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, stehen monatlich 125 Euro als zusätzlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung. Damit können Haushaltshilfen oder die Begleitung zum Arzt finanziert werden. Allerdings wird dies aktuell von rund 70 Prozent der Berechtigten nicht genutzt, wie eine Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) belegt. Zum einen wissen viele von diesen Angeboten nichts. Zum anderen gibt es eine Hürde: Die gesetzlichen Pflegekassen bezahlen diese Hilfeleistungen nur, wenn sie von Dienstleistern erbracht werden, die nach Landesrecht anerkannt sind.

Das können private ambulante Dienste oder Dienste von Trägern wie Caritas, Diakonie oder Arbeiterwohlfahrt sein. In vielen Fällen sind diese aber schon mit der eigentlichen Pflege ausgelastet und können zusätzlich gar nichts anbieten. Anerkannte Dienste, die sich auf solche so genannten Entlastungsleistungen spezialisiert haben, gibt es in vielen Regionen noch zu wenige.

Privat versicherten Pflegebedürftigen steht nach Antrag ein weiterer Weg offen: Übernimmt eine Nachbarschaftshelferin oder ein Nachbarschaftshelfer Betreuungsleistungen, zahlt die private Pflegeversicherung dafür bis zu 125 Euro im Monat. Bei Betreuungsleistungen handelt es sich um Angebote, bei denen Pflegebedürftige in Gruppen oder im häuslichen Bereich, z.B. in Form von Tages- oder Einzelbetreuung betreut werden. Dies kann z.B. die Beaufsichtigung etwa von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die Unterstützung bei der Pflege sozialer Kontakten oder die Begleitung zu Terminen umfassen. Die Nachbarschaftshelferin bzw. der Nachbarschaftshelfer muss nicht nach Landesrecht anerkannt sein. Es genügt, wenn die Person einen Pflegekurs - der für sie kostenlos ist - absolviert und sich bei der Pflegeversicherung des Hilfebedürftigen anerkennen lässt. Welcher Kurs am besten geeignet ist, sollte zuvor dort besprochen werden.

Zu beachten ist Folgendes: Pflegende Angehörige können und sollten bei Bedarf ebenfalls Pflegekurse nutzen. Doch von den Versicherungsunternehmen anerkannt und als Nachbarschaftshelfer vergütet werden sie nur dann, wenn sie nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, und auch nicht dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben. Außerdem soll ein persönlicher Bezug vorhanden sein, d. h. mehr als zwei Menschen sollen nicht vom Nachbarschaftshelfer betreut werden.

Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-101 88 00 erhalten gesetzlich wie privat Versicherte weitere Informationen.

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