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Nicht verbrauchte Entlastungsbudgets kann man aufsparen

Wer mit den Pflegegraden 1 bis 5 zu Hause betreut wird, hat monatlich Anspruch auf einen so genannten Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung. Doch wer entlastet wen? Wofür kann man den Betrag einsetzen? Und wie kommt man an das Geld?

Der Entlastungsbetrag für alle Pflegebedürftigen, die zuhause leben, beträgt 125 Euro im Monat. Die Summe wird jedoch nicht wie Pflegegeld auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen. Stattdessen handelt es sich hierbei um einen Erstattungsanspruch, mit dem bestimmte Kosten der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege und Angebote zur Unterstützung im Alltag finanziert werden können. Als Alltagsunterstützung gilt beispielsweise die Begleitung zum Arzt oder eine Haushaltshilfe.

Auch wenn ein Demenzerkrankter nicht allein gelassen werden kann, zum Arzt oder zur Physiotherapie muss, wenn er spazieren gehen oder einkaufen möchte, kann das mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden. Aber nur, wenn es sich bei dieser Betreuung und Begleitung um nach Landesrecht anerkannte Anbieter handelt. Eine Liste mit solchen Anbietern in Wohnortnähe kann man von seiner Pflegekasse oder Pflegeberatung anfordern. Manchmal werden diese Aufgaben vom ambulanten Dienst, der sich ohnehin schon um den Pflegebedürftigen kümmert, mit übernommen. Eine Ausnahme gilt für privat versicherte Pflegebedürftige: Sie können auch Leistungen eines Nachbarschaftshelfers abrechnen, der von der Versicherung anerkannt ist.

Es wird immer ein Beleg oder eine Quittung benötigt, um einen Nachweis über die Entlastungsleistungen und deren Kosten zu haben. Diese werden bei der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen eingereicht. Man kann sie übrigens auch für mehrere Monate sammeln. Es ist ratsam, Kopien anzufertigen, um einen Überblick über die Kosten zu behalten.

Gut zu wissen ist auch, dass angesparte Ansprüche eines Jahres immer erst zum 30. Juni des Folgejahres verfallen. Wer sich nicht sicher ist, was an „Guthaben“ noch zur Verfügung steht, sollte bei seiner Pflegeversicherung nachfragen.

Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-101 88 00 erhalten Sie weitere Informationen.

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