Direkt zur Navigation » Direkt zum Inhalt »
Kostenfreie Servicenummer 0800 - 101 88 00
Suche Menü

Kostenfreie Servicenummer

0800 - 101 88 00

Sie erreichen uns:
• montags bis freitags von 8 – 19 Uhr
• samstags von 10 – 16 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns über das Rückrufformular eine Nachricht schreiben.

Zum Rückrufformular
com.mit
Pflege Service Portal

So funktioniert die Beratung bei Pflegegeldbezug

Eine gute und transparente Kommunikation ist die Grundlage für eine erfolgreiche Durchführung des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI.

Wer pflegebedürftig ist, Pflegegeld erhält und von seinen Angehörigen zu Hause versorgt wird, ist bei Pflegegrad 2 bis 5 verpflichtet, den sogenannten Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI abzurufen. Dieser erfolgt je nach Pflegegrad vierteljährlich (im Pflegegrad 4 und 5) oder halbjährlich (im Pflegegrad 2 und 3).

Im Rahmen des Beratungseinsatzes kommen die Pflegeberater*innen von compass zu den Klient*innen nach Hause und schauen, ob die Pflege sichergestellt ist und geben ebenfalls Pflege- und Entlastungstipps.

Bereits bei der telefonischen Terminvereinbarung erklären die Pflegeberater*innen das Vorgehen während des Beratungseinsatzes und bitten darum, relevante Unterlagen bereitzulegen. Außerdem fragen sie nach potenziellen Veränderungen des Pflegegrades und weisen auf die Hygieneregelungen für einen Besuch hin. „Eine gute und transparente Kommunikation ist uns an allen Stellen des Prozesses sehr wichtig. Auf diese Weise sind beide Seiten gut informiert und alle Beteiligten wissen, was auf sie zukommt“, betont Dirk Fischer, Teamleiter bei compass.

Beim Beratungseinsatz selbst stellen sich die Pflegeberater*innen zunächst ausführlich vor. Sie erklären den Grund für ihren Besuch und erläutern noch einmal, wer compass ist.

Anhand eines Fragenkatalogs stellen die Pflegeberater*innen fest, ob die Pflege zuhause sichergestellt ist oder ob sich die Situation eventuell so verändert hat, dass eine Neueinstufung notwendig ist. „Wenn wir eine Wohnung betreten, nehmen wir die Situation zuhause mit allen Sinnen wahr. Wir sehen, hören aktiv und sehr aufmerksam zu und manchmal hilft uns auch unser Geruchssinn dabei, wahrzunehmen, ob es geboten ist, genauer nachzufragen, ob Unterstützungsbedarf zum Beispiel bei häuslichen Aufgaben besteht“, erklärt Dirk Fischer. Ist dieser Bedarf da, weisen die Pflegeberater*innen auf die Möglichkeit hin, eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in Anspruch zu nehmen, bei der die Betroffenen langfristig, über den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI hinaus, beraten und begleitet werden können.

Während des Besuchs liegt das Augenmerk aber nicht nur auf dem Pflegebedürftigen, sondern auch auf dem pflegenden Angehörigen, sofern der zu Pflegende nicht alleine lebt. Auch diese*r wird in das Gespräch mit einbezogen und auch hier werden Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt und auf die Option einer weitergehenden Pflegeberatung nach § 7a SGB XI hingewiesen.

Am Ende eines jeden Besuches, der in aller Regel circa 30 Minuten dauert, werden alle Erkenntnisse noch einmal zusammengefasst und die Bestätigung der Klientin bzw. des Klienten zu den Ergebnissen des Besuches eingeholt und außerdem Fragen des Datenschutzes geklärt. „Sollte die Klientin oder der Klient zunächst keine weitergehende Unterstützung wünschen oder sich erst einmal mit diesem Gedanken anfreunden wollen, weisen wir immer auf unsere kostenfreie Servicenummer hin. Dies bietet eine Lösung, ohne zum direkten Handeln aufzufordern. Dadurch haben die Besuchten Zeit um darüber nachzudenken“, weiß Dirk Fischer.

Seit dem 01. Juli 2022 ist es möglich, den Beratungseinsatz auf Wunsch auch per Videogespräch durchzuführen, sofern die technischen Möglichkeiten vorhanden sind und bereits mindestens ein Besuch in der häuslichen Umgebung erfolgt ist.

Hintergrund:

Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auf Wunsch auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung steht allen Versicherten offen, die aufsuchende Beratung sowie die Beratung per Videogespräch ist privat Versicherten vorbehalten.

compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit rund 600 Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberaterinnen und -berater beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

Pflegeberater*innen unterstützen bei der Beantragung von Pflegegeld und der Organisation der Pflege.

Pflege Service Portal

Sie möchten sich zum Thema Pflege informieren? In unserem Pflege Service Portal pflegeberatung.de finden Sie hilfreiche Beiträge und Infomaterialien.

Zum Pflege Service Portal

Ihr Kontakt

Ihr  Pressekontakt

0221 - 93332 4111

kommunikation(at)compass-pflegeberatung.de

0800 - 101 88 00

Sie erreichen uns:

• montags bis freitags von 8 – 19 Uhr
• samstags von 10 – 16 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns über das Rückrufformular eine Nachricht schreiben.

Zum Rückrufformular

Hier gelangen Sie zu unserem digitalen compass-Servicebereich com.mit, den unsere Klient*innen nach einer Registrierung nutzen können.

Sie möchten sich zum Thema Pflege informieren?
In unserem Pflege Service Portal finden Sie hilfreiche Beiträge, Formulare und Infomaterial.

Wenn Sie dort angemeldet sind, können Sie diese Seite auf Facebook teilen.

Seite auf Facebook teilen

Wenn Sie dort angemeldet sind, können Sie diese Seite auf WhatsApp teilen.

Seite auf WhatsApp teilen