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So können sich auch Pflegebedürftige und pflegende Angehörige erholen

Ein Urlaub während der bevorstehenden Sommerferien ist für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil ihrer Jahresplanung und obendrein notwendig, um sich von den Sorgen und Anstrengungen des Alltags zu erholen. Auch Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen, deren Alltag häufig von zusätzlichem Stress geprägt ist, müssen darauf nicht verzichten.

Eine Pflegesituation bringt sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige psychische und physische Belastungen mit sich. Umso wichtiger ist Zeit für Erholung, Entspannung und einen gelegentlichen Tapetenwechsel. Einen Sommerurlaub können Pflegebedürftige und pflegende Angehörige getrennt verbringen – oder auch gemeinsam. Je nachdem, in welcher Konstellation der Urlaub verbracht werden soll, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, für die notwendige Pflege zu sorgen.

So können sich pflegende Angehörige mit ruhigem Gewissen erholen

Wer pflegt und dabei auf lange Sicht selbst fit bleiben möchte, muss sich auch um sich selbst kümmern. Dazu gehört auch die Erholung vom Alltag im Urlaub. Hier bietet die Pflegeversicherung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten an, um die Versorgung von Pflegebedürftigen während der Abwesenheit der Pflegeperson sicherzustellen:

Kann eine Pflegeperson für einen gewissen Zeitraum die Pflege nicht selbst übernehmen – zum Beispiel, weil sie in den Urlaub fahren möchte – kann diese stattdessen im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege durch jemand anderen übernommen werden, beispielsweise durch einen Pflegedienst.

„Die erste Bedingung für einen Anspruch auf Verhinderungspflege ist, dass Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 haben. Außerdem ist es erforderlich, dass sie bereits sechs Monate in ihrem häuslichen Umfeld gepflegt worden sind“, weiß Melania Laib, Pflegeberaterin bei der compass pflegeberatung. Für die Verhinderungspflege gewährt die Pflegeversicherung bis zu 1.612 Euro für bis zu sechs Wochen. Erhöht werden kann dieser Betrag mit bis zu 806 Euro aus ungenutzten Mitteln der Kurzzeitpflege auf bis zu 2.418 Euro.

Urlaub für pflegebedürftige Menschen

Mit den körperlichen und mentalen Strapazen des Pflegealltags sehen sich auch pflegebedürftige Menschen konfrontiert. Ein Urlaub kann zu Wohlbefinden und Gesundheit beitragen. Die Pflegeperson muss allerdings nicht zwangsläufig mit verreisen, damit die notwendige Versorgung gewährleistet bleibt.

„Um die Pflege am Urlaubsort sicherzustellen, gibt es ganz unterschiedliche Wege“, erklärt Expertin Melania Laib. „Organisieren pflegebedürftige Menschen sich ihre pflegerische Versorgung zu Hause mit Hilfe von Pflegegeld selbst, können sie dieses grundsätzlich auch im Urlaub nutzen, um ihre Pflege am Urlaubsort sicherzustellen.“

Den Entlastungsbetrag kann die pflegebedürftige Person im Urlaub nutzen, sofern ein sogenanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag wahrgenommen wird, für die eine Anerkennung gemäß § 45b SGB XI nach dem jeweiligen Landesrecht vorliegen muss, oder falls Kosten bei Inanspruchnahme von Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder eines ambulanten Pflegedienstes entstanden sind.

Gemeinsamer Urlaub im Pflegehotel

Möchten sich Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gemeinsam von Alltag und Sorgearbeit erholen, bietet sich der Aufenthalt in einem Pflegehotel an. Pflegehotels vereinen die Leistungen eines Hotels und einer Pflegeeinrichtung unter einem Dach. Je nach Wunsch der Gäste werden die Pflegeaufgaben teilweise oder auch komplett durch professionelles Pflegepersonal übernommen. Das gastronomische Angebot eines Pflegehotels ist auf mögliche Diäten und besondere Ernährungsanforderungen pflegebedürftiger Menschen vorbereitet.

Auch ein breites Angebot an Freizeitaktivitäten gehört üblicherweise zum Programm eines Pflegehotels, das von Pflegenden und Pflegebedürftigen getrennt oder gemeinsam wahrgenommen werden kann.

Ab Pflegegrad 2 und je nach Pflegehotel können die Leistungen für Kurz- oder Verhinderungspflege genutzt werden, um den Aufenthalt zu finanzieren. Da es bezüglich der Erstattungsfähigkeit der Kosten allerdings Unterschiede bei den Hotels gibt und zeitgleich rechtliche Vorgaben einzuhalten sind, lohnt es sich, bereits bei der Planung des Urlaubs das Gespräch mit der Pflegeversicherung zu suchen.

Auf Pflege spezialisierte Reiseanbieter und Hotels finden

Wer Pflegehotels oder Reiseanbieter sucht, die auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen spezialisiert sind, findet diese in der Pflegesuche des Pflege Service Portals www.pflegeberatung.de. Weitere Tipps und ein individuelles Eingehen auf Fragen zum Urlaub mit Pflegebedürftigkeit bieten unabhängige und kostenfreie Pflegeberatungen wie compass.

Hintergrund:

Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auf Wunsch auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung steht allen Versicherten offen, die aufsuchende Beratung sowie die Beratung per Videogespräch ist privat Versicherten vorbehalten.

compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit rund 600 Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberaterinnen und -berater beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

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Sie möchten sich zum Thema Pflege informieren? In unserem Pflege Service Portal pflegeberatung.de finden Sie hilfreiche Beiträge und Infomaterialien.

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