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Wenn Profis bei der Pflege helfen

Wird ein ambulanter Dienst engagiert, sinkt das Pflegegeld. Ergänzend können Pflegebedürftige Sachleistungen beziehen, um die Pflege zu finanzieren.

Pflegegeld wird gezahlt, wenn Pflegebedürftige mindesten Pflegegrad 2 haben und zu Hause gepflegt werden. Mit dem Pflegegeld sollen Pflegebedürftige in der Lage sein, Angehörige, dem Lebenspartner oder sonstigen Pflegepersonen eine materielle Anerkennung für ihren Einsatz in der Pflege zukommen zu lassen. Nutzen Pflegebedürftige keinen ambulanten Dienst und werden allein von Angehörigen versorgt, wird ihnen der volle Satz des Pflegegeldes gezahlt. Ist es aber irgendwann nötig, einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, wird das Pflegegeld prozentual reduziert. 

Pflegegeld sinkt durch Inanspruchnahme eines Pflegedienstes

Einen ambulanten Pflegedienst zahlt man durch Sachleistungen, die das Versicherungsunternehmen ab Pflegegrad 2 zahlt. Schöpft man die gesamte Summe der Sachleistungen für den ambulanten Dienst aus, gibt es in dem jeweiligen Monat kein Pflegegeld mehr. Werden die Mittel für die sogenannten Sachleistungen zum Beispiel nur zur Hälfte abgerufen, gibt es das halbe Pflegegeld. Vor der Entscheidung für Unterstützung durch einen Pflegedienst sollte man also genau prüfen, welche Leistungen tatsächlich benötigt werden. 

Was gilt als Pflegesachleistung?

Dies kann beispielsweise die Hilfe bei der Körperpflege oder Haushaltsführung sein. Allerdings haben die meisten ambulanten Dienste Unterstützung im Haushalt zwar in ihren Leistungsbeschreibungen, doch oft fehlt es dafür an Personal. Hier kommen die seit Mai 2019 zugelassenen Betreuungsdienste ins Spiel. Sie bieten alle Hilfen für Pflegebedürftige von Unterstützung im Haushalt bis zur Begleitung zum Arzt, jedoch keine pflegerischen Leistungen an. Der Betreuungsdienst kann ebenfalls aus dem „Topf“ der Sachleistungen finanziert werden. In diesem Fall sollte gut gerechnet werden: Denn wird ein Betreuungsdienst damit bezahlt, reduzieren sich die Mittel, die noch für Pflegeleistungen durch den ambulanten Dienst zur Verfügung stehen. Auch die Auswirkungen auf das Pflegegeld sind, wie beschrieben, zu berücksichtigen.

Tipp: Entlastungsleistungen nutzen

Unter Umständen lässt sich die Hilfe im Haushalt auch aus anderen Mitteln finanzieren. Denn zusätzlich zu den Sachleistungen hat jeder Pflegebedürftige, der zu Hause lebt, Anspruch auf die Kostenerstattung in Höhe von 125 Euro monatlich für sogenannte Entlastungsleistungen. Dazu zählt auch die Unterstützung im Haushalt. Wichtig: Anbieter für diese Entlastungsleistungen müssen, im Unterschied zu den ambulanten Diensten und den Betreuungsdiensten, nach Landesrecht zugelassen oder als Nachbarschaftshelfer anerkannt sein. Davon gibt es leider in vielen Regionen Deutschlands noch zu wenige. Wer die 125 Euro nicht nutzt oder nutzen kann, hat zudem die Möglichkeit das Geld bis zum 30.06. des Folgejahres „anzusparen“. Es kann dann alternativ eingesetzt werden, beispielsweise für die Eigenanteile der Kurzzeitpflege. Unter unserer gebührenfreien Rufnummer 0800-1018800 erhalten privat wie gesetzlich Versicherte weitere Informationen zum Thema Pflegeleistungen.

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Sie möchten sich zum Thema Pflege informieren? In unserem Pflege Service Portal pflegeberatung.de finden Sie hilfreiche Beiträge und Infomaterialien.

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