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Wer kümmert sich um den "Papierkram"?

Auch Angehörige von Pflegebedürftigen können sich an die kostenlose und neutrale Pflegeberatung wenden. Häufig sind sie es, die sich um Formulare und Anträge kümmern, um die Pflege zu organisieren.

Ansprüche im Pflegekontext geltend zu machen, zieht viel „Papierkram“ nach sich, mit dem Pflegebedürftige sich überfordert fühlen können. In der Praxis muss sich dann meist der pflegende Angehörige um die Formalitäten und Anträge kümmern. Aber auch pflegende Angehörige sind gerade zu Beginn der Pflege Laien auf diesem Gebiet. Deshalb steht ihnen, ebenso wie den pflegebedürftigen Personen, eine kostenfreie und anbieterneutrale Pflegeberatung zu. compass erläutert pflegenden Angehörigen zu Hause oder telefonisch das Procedere der Begutachtung und die Details der einzelnen Leistungen. Auch beim Ausfüllen der nötigen Anträge bietet die Pflegeberatung Unterstützung an. Eines müssen pflegende Angehörige beachten: Sie können zwar mit der Unterstützung der Pflegeberatung alles für ihre pflegebedürftigen Angehörigen vorbereiten. Doch rechtsverbindliche Entscheidungen für die Pflegebedürftigen dürften sie nur mit deren gültiger Vollmacht treffen.

Schwerpunkte der Beratung

Unsere Pflegeberaterinnen und -berater helfen dabei, Pflegesituationen zu organisieren, sich in der Pflegelandschaft zu orientieren oder sich auf die Pflege vorzubereiten. In einer Beratung wird auf die Versorgungsmöglichkeiten hingewiesen, die mit den einzelnen in der Pflegeversicherung vorgesehen Leistungen verbunden sind. Ziel ist es die Pflegesituation so positiv zu gestalten, dass sich Pflegebedürftige und Pflegepersonen mit dem Arrangement wohl fühlen. Dabei geht es nicht nur darum die Pflege für den Pflegebedürftigen aufzustellen, sondern auch darum dem pflegenden Angehörigen bei Bedarf Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Beispiel Verhinderungspflege: Hilfe für Pflegebedürftige, Entlastung für Angehörige

Das Geld der Verhinderungspflege kann beispielsweise genutzt werden, um eine Ersatzpflegekraft bei Abwesenheit der eigentlichen Pflegeperson zu finanzieren. Dafür stehen jährlich 1.612 Euro zur Verfügung, beziehungsweise 2.418 Euro, wenn die Leistungen im Bereich Kurzzeitpflege nicht beziehungsweise maximal bis zur Hälfte in Anspruch genommen werden.

Folgendes gilt es zu beachten, wenn Verhinderungspflege beantragt werden soll: Steht die Pflegeperson bis zu acht Stunden am Tag nicht zur Verfügung, wird das volle Pflegegeld weitergezahlt. Ist die Pflegeperson mehr als acht Stunden verhindert, gibt es nur noch das halbe Pflegegeld.

Bei der Bezahlung der Ersatzpflegekraft wiederum spielt der Verwandtschaftsgrad eine Rolle. So kann der Nachbar ein höheres Honorar bekommen als ein naher Verwandter, der die Pflege vertretungsweise übernimmt.

Auch, wenn die komplizierten Regelungen abschreckend wirken können, sollte dies nicht dazu führen, auf derartige Leistungen zu verzichten. Denn sie dienen nicht nur der Sicherstellung der Pflege sondern auch der Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Lassen Sie sich beraten!

Eine Pflegeberatung kann so oft in Anspruch genommen werden, wie Bedarf besteht. Weiterführende Informationen zu den Pflegeleistungen findet man im Internet unter www.pflegeberatung.de oder auf der Seite der jeweiligen Pflegekasse oder -versicherung. Unter unserer gebührenfreien Rufnummer 0800-101 88 00 erhalten privat wie gesetzlich Versicherte weitere Informationen zu allen Fragen rund um Pflegeleistungen.

Pflege Service Portal

Sie möchten sich zum Thema Pflege informieren? In unserem Pflege Service Portal pflegeberatung.de finden Sie hilfreiche Beiträge und Infomaterialien.

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