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Wonach man als pflegender Angehöriger fragen sollte

Wird ein Familienmitglied pflegebedürftig, benötigt man zahlreiche Informationen. Nur so kann man die richtigen Entscheidungen für den Angehörigen und sich selbst treffen.

Erster Ansprechpartner ist der Arzt. „Bitten Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen, den Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden, damit er Ihnen Auskunft geben kann“, rät compass-Expertin Jana Wessel. So ist es wichtig zu wissen, ob eine ständige Betreuung vonnöten ist und ob spezielle pflegerische Kenntnisse verlangt werden. Selbst, wenn es anfangs „nur“ ums Duschen oder Einkaufen geht, muss man entscheiden, ob man dies körperlich und zeitlich leisten kann.

Geht es um Hilfe im Alltag oder handelt es sich um eine Erkrankung? Welche Auswirkungen hat das? Auf welche Perspektive muss man sich einstellen? Auch nach dem voraussichtlichen Verlauf der Erkrankung sollte man sich erkundigen. Kann sie sich wieder verbessern oder nur verschlechtern? Ist mit Schüben zu rechnen oder mit allmählicher Veränderung? Lassen eher die körperlichen oder die geistigen Kräfte nach?

Eine schwierig zu stellende, aber auch schwierig zu beantwortende Frage ist die nach der voraussichtlich noch bestehenden Lebenszeit. Man sollte sich jedoch nicht davor scheuen, denn es kann großen Einfluss darauf haben, wie die Pflege am besten einzurichten ist. Wird die unheilbare Krankheit vermutlich nur noch wenige Wochen oder Monate dauern, kann eine Rundum-Fürsorge das Beste sein. Ist damit zu rechnen, dass sich die Betreuung über Jahre erstrecken wird, müssen dafür langfristige Lösungen gefunden werden. In Deutschland beträgt die durchschnittliche Pflegezeit etwa acht Jahre. Kann man sich das für sich selbst vorstellen?

Wer sich entscheidet, einen Angehörigen zu Hause zu pflegen, sollte von Anfang an auch an sich persönlich denken. „Viele Pflegende opfern sich auf und werden selbst krank“, weiß Jana Wessel. „Aber damit ist niemandem geholfen.“ Besser sei es, ein Netzwerk an Unterstützern aufzubauen und sich Auszeiten zu gönnen. Welches Familienmitglied kann zu welcher Zeit die Pflege übernehmen? Gibt es Nachbarn oder Bekannte, die kurzzeitig einspringen können? Finden sich Gleichgesinnte, beispielsweise in einer Selbsthilfegruppe? Wann wird ein ambulanter Dienst benötigt? Selbstverständlich sollten alle organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten der Pflegeversicherung ausgeschöpft werden. So besteht ab Pflegegrad 2 neben dem Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen, auch ein Anrecht auf Kostenersatz für die Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800-101 88 00.

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Sie möchten sich zum Thema Pflege informieren? In unserem Pflege Service Portal pflegeberatung.de finden Sie hilfreiche Beiträge und Infomaterialien.

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