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#TagDerÄlterenMenschen: Pflegeberatung steht jedermann zu

#TagDerÄlterenMenschen am 1. Oktober 2019. Älter werden geht häufig damit einher, dass Alltagserledigungen schwieriger zu bewältigen sind. Eine Pflegeberatung kann hier Pflegebedürftigen beratend zur Seite stehen. Auch Angehörigen oder ehrenamtlich Pflegenden steht die Beratung offen.

Annas Großvater ist schon 91 Jahre alt und leidet unter Arthrose. Er hat seit vier Jahren einen Herzschrittmacher. Da er seit sechs Jahren verwitwet ist, lebt er allein in seinem Haus, und es fällt ihm nicht mehr so leicht, den Alltag zu bewältigen. Anna hilft hier und da beim Einkaufen und bei der großen Wäsche. Sie drängt den Großvater, einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zu stellen. Aufgrund seines Alters und seiner Krankheiten müsste er doch einen Pflegegrad bekommen.

Weit gefehlt. Alter und Krankheit allein sind keine Kriterien, um als pflegebedürftig eingestuft zu werden. Im elften Sozialgesetzbuch und in den Richtlinien zu seiner Ausführung ist genau festgelegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Pflegegrad zu erhalten. Laut Gesetz ist man grundsätzlich nur dann pflegebedürftig ist, wenn beispielsweise gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen. Diese können körperlicher, kognitiver (das Denkvermögen betreffend) oder psychischer Art sein und müssen dauerhaft sein. Die Betroffenen sind nicht mehr in der Lage, diese Beeinträchtigungen selbstständig auszugleichen oder zu bewältigen, und sind dadurch auf Hilfe durch andere Personen angewiesen.

Der Gesetzgeber gibt auch die Bereiche vor, in denen dieser Hilfebedarf erfasst wird. Dabei geht es um die Mobilität, um geistige und kommunikative Fähigkeiten, um psychische Problemlagen, um die Selbstversorgung, um die Fähigkeit, mit Medikamenten und Therapien klar zu kommen und um die Gestaltung des Alltagslebens sowie sozialer Kontakte. Die so genannten sechs Begutachtungsmodule enthalten bestimmte Kriterien, die dann unterschiedlich gewichtet werden und im Endeffekt festlegen, wie schwer die Pflegebedürftigkeit ist, und welcher Pflegegrad dem entspricht. Es ist also nicht entscheidend, welche Diagnosen bei Annas Opa vorliegen, sondern wie selbstständig er seinen Alltag noch meistern kann. 

Eine der Aufgaben, die eine Pflegeberatung übernimmt ist es, auf den Gutachterbesuch zur Einstufung in den Pflegegrad vorzubereiten. Eine Pflegeberatung wird zum Beispiel bei einem Pflegestützpunkt durchgeführt. compass private pflegeberatung berät gesetzlich und privat Versicherte außerdem kostenfrei über die Servicenummer 0800 101 88 00. Privatversicherten bietet compass eine Pflegeberatung in der Häuslichkeit an, das heißt, dass die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater ihre Klientinnen und Klienten zu Hause besuchen, um sie dort kostenfrei und neutral zu beraten. compass hat außerdem die Pflege-Charta unterzeichnet, die 2005 von einer vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend sowie dem Bundesgesundheitsministerium initiierten Arbeitsgruppe „Runder Tisch Pflege“ verabschiedet wurde. Diese besagt in Artikel 5: Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe und Pflege sowie der Behandlung. 

Beratungsinhalte sind selbstverständlich immer streng vertraulich. Ziel der Pflegeberatung ist es die individuelle Pflegesituation positiv zu gestalten, damit sich Pflegebedürftige und Pflegepersonen mit dem Arrangement wohl fühlen. 

Hintergrund:

Die compass private pflegeberatung berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch und auf Wunsch auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die telefonische Beratung steht allen Versicherten offen, die aufsuchende Beratung ist privat Versicherten vorbehalten. compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit rund 500 Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern bundesweit tätig. Die kostenfreie Servicenummer lautet 0800-1018800.

 

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