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Kurberatung für pflegende Angehörige bei gesundheitlicher Belastung

Pflegende Angehörige sind hohen Belastungen ausgesetzt, besonders, wenn Pflege und Versorgung ausschließlich zuhause geleistet werden. Die körperliche und geistige Beanspruchung durch die Pflegesituation kann, gerade in Verbindung mit der zusätzlichen Anstrengung durch Arbeit, Familie, Kindererziehung und Haushalt, zum Gesundheitsrisiko für Pflegepersonen werden und zu Einschränkungen der eigenen körperlichen und seelischen Gesundheit führen.

Volle Tage, körperliche Schwerstarbeit, emotionale Belastung und stetes Verantwortungsbewusstsein können dazu führen, die Belastung durch die Pflegesituation zu verdrängen und seine eigene strapazierte Gesundheit und verminderte Pflegefähigkeit nicht in den Vordergrund zu stellen. „Pflegende Angehörige sind in der Pflegesituation fremdbestimmt und kümmern sich mindestens um zwei Menschen, den zu Pflegenden und sich selbst, und das führt in den allermeisten Fällen, trotz Entlastungsangeboten, irgendwann unweigerlich zu einer Überlastung“, sagt Anna-Maria Schickler, Pflegeberaterin bei compass.

Zeit, sich um sich selbst zu kümmern

Zur Stärkung und Wiederherstellung der Gesundheit und der individuellen Pflegefähigkeit rät sie betroffenen pflegenden Angehörigen, das Angebot einer stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch zu nehmen, denn diese dient der ganzheitlichen gesundheitlichen Versorgung der Pflegenden. Außerdem kann während einer Kur in etwaigen Maßnahmen zusätzlich auch der verbesserte Umgang mit der belastenden Pflegesituation erlernt werden, um nach der körperlichen und seelischen Stärkung im Pflegealltag besser auf die belastende Situation vorbereitet zu sein. Problematisch sei aber in diesem Zusammenhang, so die Pflegeexpertin, dass die wenigsten pflegenden Angehörigen von den sich ihnen bietenden Möglichkeiten überhaupt wissen. Die gesetzlichen Voraussetzungen bestehen, aber nur die Wenigsten nehmen sie auch für sich in Anspruch.

Leistungen, Finanzierung und rechtliche Ansprüche

Wer Angehörige im familiären Umfeld pflegt und durch die Pflegesituation starken Belastungen des Gesundheitszustandes ausgesetzt ist, kann die Voraussetzungen für eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nach §§ 23 oder 40 SGB V erfüllen. Auch Mütter und Väter mit einer sogenannten ‚Erziehungsverantwortung‘ haben einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährung von Mutter- oder Vater-Kind-Kuren, sofern auch hier die individuellen medizinischen Voraussetzungen dafür vorliegen. Das Vorliegen eines entsprechend pathologischen Zustands, also einer körperlichen oder seelischen Überlastung oder Erkrankung, muss im Vorfeld einer Antragstellung immer von Ärzt*innen oder Psychotherapeut*innen attestiert worden sein. Die Kur wird dann als stationäre Leistung der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation als Pflichtleistung von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt. Das Angebot kann in einem gewissen Zeitraum auch noch rückwirkend, also nach einer Pflegesituation, in Anspruch genommen werden.

Bei Privatversicherten orientiert sich die Entscheidung über diese Leistungen nach den individuellen Inhalten der Verträge mit dem Versicherungsunternehmen. Allgemein lässt sich festhalten, dass die vereinbarten Vertragsinhalte eher Unternehmens- als zeitraumabhängig sind, sich also nicht grundsätzlich zwischen älteren und neuen Verträgen unterscheiden lässt. Je nach Beihilfeverordnung können auch die einzelnen Komponenten der Unterstützungsleistungen in diesem Bereich schwanken, in der Regel sind Rehabilitationsmaßnahmen aber durch die Beihilfe umfasst. Auch hier bedarf es einer sorgfältigen Vorabprüfung der Versicherten mit dem jeweiligen Leistungserbringer. Als möglicher Kostenerbringer kann auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in Betracht gezogen werden, wenn die betreffende Person nicht bereits verrentet ist. Ob die Voraussetzungen für eine Rehabilitationsleistung durch die DRV erfüllt sind und welche Unterlagen dafür beigebracht werden müssen, sollte bestenfalls direkt mit der DRV abgeklärt werden.

Kurberatung durch Pflegeberater*innen, Wohlfahrts- und Sozialverbände

„Es geht vor allen Dingen darum, den Blick auf sich selbst zu lenken und die gesundheitlichen Probleme auszukurieren. Um den bestmöglichen Erfolg einer Kur zu erzielen, sollte sie wenn möglich ‚ohne die zu pflegende Person‘, durchgeführt werden, erklärt Anna-Maria Schickler. Es bestünden zwar auch Angebote, die pflegebedürftige Person über die Kurzzeitpflege mit in die Rehabilitationsmaßnahme zu nehmen, aber im Sinne des Zwecks der Auszeit sei davon im Allgemeinen eher abzuraten. „Wichtigste Voraussetzung für eine gelungene Rehabilitation sei aber, die zu pflegende Person während der eigenen Kur gut versorgt zu wissen, um tatsächlich abschalten und regenerieren zu können“, rät die Pflegeberaterin. „Die Kurberater der Sozialverbände wissen nicht nur um individuelle Angebote für pflegende Angehörige, sondern kümmern sich auch um passgenaue Angebote zur Versorgung der pflegebedürftigen Person während der Abwesenheit der Angehörigen.“

Kurberatungen werden vielerorts gefördert; an diese können sich Ratsuchende oder Interessierte wenden. Kurberater*innen werden in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel in einem von der Landesregierung aufgelegten Programm zertifiziert. Das Land NRW fördert das Landesprogramm ‚Zeit und Erholung für mich – Kurberatung für pflegende Angehörige‘ über drei Jahre mit rund zwei Millionen Euro. Flächendeckend kümmern sich dort rund 100 qualifizierte Kurberater*innen an 98 Standorten an Rhein und Ruhr und Lippe um pflegende Angehörige und deren Inanspruchnahme einer dreiwöchigen Kur. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) und die Projektträger des Caritasverbandes, der AWO und der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege nutzen die Strukturen unter dem Dach des Müttergenesungswerks. Sie kooperieren eng mit dem Nordrhein-Westfälischen Heilbäderverband, um eine ausreichende Zahl an Angeboten für pflegende Angehörige und auch eine ausreichende Zahl an nahegelegenen Einrichtungen zur Kurzzeitpflege oder am Wohnort vorhalten zu können.

Pflegeberatung hilft bei der Vermittlung

Das Angebot einer Pflegeberatung kann helfen, sich dem Thema zu nähern und konkrete Hilfe und Unterstützungsangebote zu bekommen. „Betroffene verdrängen oft, wie dringend sie eine Auszeit benötigen. Im Verlauf der Beratungstermine ergeben sich Ihnen und mir Fragestellungen, auf die ich dann konkrete Antworten geben kann“, weiß Anna-Maria Schickler aus ihrem Beratungsalltag zu berichten. Das neu gewonnene Problembewusstsein hilft Ratsuchende dahingehend zu beraten, das Gespräch mit Ärzt*innen und Krankenversicherungen zu suchen und sich anschließend auch mit einer Kurberatung zu beschäftigen. „Wir vermitteln und unterstützen wo wir können“, so Schickler.

Wenn Sie Hilfe benötigen, dann empfehlen wir Ihnen, sich an eine unabhängige Pflegeberatung zu wenden. Pflegeberater*innen unterstützen Sie und geben Ihnen weiterführende Informationen zu Pflegeleistungen und helfen Ihnen, Ihre Versorgung optimal zu gestalten.

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Sie möchten sich zum Thema Pflege informieren? In unserem Pflege Service Portal pflegeberatung.de finden Sie hilfreiche Beiträge und Infomaterialien.

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