Beratung bei Pflegegeldbezug
Die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Die für Pflegegeldempfangende obligatorische Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI übernehmen unsere Pflegeberater*innen selbstverständlich auch. Sie kommen zu Ihnen nach Hause, stellen fest, ob die Pflege sichergestellt ist und geben Pflege- und Entlastungstipps. Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann jede zweite Beratung auch per Videogespräch erfolgen. Ob für Sie ein solcher Beratungseinsatz erforderlich ist, teilt Ihnen Ihr Versicherer mit.
Wohnen Sie nicht das ganze Jahr in einem Land der EU beziehungsweise des EWR-Raums oder der Schweiz können Sie die Beratungstermine entsprechend der Aufenthalte gänzlich oder zum Teil im Inland terminieren bzw. mit der Beratung per Videogespräch kombinieren.
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0800 101 88 00
Pflege Service Portal
Sie möchten sich eigenständig einen ersten Überblick zu Pflegethemen verschaffen? Nutzen Sie unseren Online-Ratgeber unter pflegeberatung.de.
Zum Pflege Service PortalAuf meinen ersten Anruf bei der zentralen Nummer von compass hatte ich bereits am Folgetag telefonischen Kontakt mit einer Beraterin. Sorgfältig, geduldig und verständlich führte sie mich durch die Antragsformulare. Danach war ich in der Lage zusammen mit meiner Frau die Formulare meiner Pflegeversicherung auszufüllen und abzuschicken.
Dr. Andreas B., Klient
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