Beratung bei Pflegegeldbezug
Die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Die für Pflegegeldempfangende obligatorische Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI übernehmen unsere Pflegeberater*innen selbstverständlich auch. Sie kommen zu Ihnen nach Hause, stellen fest, ob die Pflege sichergestellt ist und geben Pflege- und Entlastungstipps. Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann jede zweite Beratung auch per Videogespräch erfolgen. Ob für Sie ein solcher Beratungseinsatz erforderlich ist, teilt Ihnen Ihr Versicherer mit.
Wohnen Sie nicht das ganze Jahr in einem Land der EU beziehungsweise des EWR-Raums oder der Schweiz können Sie die Beratungstermine entsprechend der Aufenthalte gänzlich oder zum Teil im Inland terminieren bzw. mit der Beratung per Videogespräch kombinieren.
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Unsere Pflegeberaterin erfüllt ihre Aufgaben außergewöhnlich engagiert. Sie recherchiert proaktiv Hilfemöglichkeiten und macht von sich aus Vorschläge zur Erleichterung der Pflegesituation.
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