Beratungsbesuch bei Pflegegeldbezug

Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Den für Pflegegeldempfänger obligatorischen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI übernehmen unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater selbstverständlich auch. Sie kommen zu Ihnen nach Hause, stellen fest, ob die Pflege sichergestellt ist und geben Pflege- und Entlastungstipps. Ob für Sie ein solcher Beratungsbesuch erforderlich ist, teilt Ihnen Ihr Versicherer mit.
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Ob es die Einführung in die Pflegeversicherung, die Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes oder das Leistungsspektrum waren, ich fühlte mich umfassend informiert. Dieser ja kostenlose Service verdient Lob und meinen besonderen Dank.
Alois K., Klient
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