Beratungsbesuch bei Pflegegeldbezug

Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Den für Pflegegeldempfänger obligatorischen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI übernehmen unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater selbstverständlich auch. Sie kommen zu Ihnen nach Hause, stellen fest, ob die Pflege sichergestellt ist und geben Pflege- und Entlastungstipps. Ob für Sie ein solcher Beratungsbesuch erforderlich ist, teilt Ihnen Ihr Versicherer mit.
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Sie möchten sich eigenständig einen ersten Überblick in den Pflegethemen verschaffen? In unserem Online-Ratgeber pflegeberatung.de finden Sie
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Unsere Pflegeberaterin nimmt sich alle Zeit, die wir brauchen, kümmert sich wirklich um alle Probleme. Sie hat uns umfassend beraten als es um die Vorbereitung für den Gutachter ging. Der Gutachter war begeistert, dass wir so gut vorbereitet wurden, so etwas erlebt er selten!
Gerd D., Klient
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