Beratungsbesuch bei Pflegegeldbezug

Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Den für Pflegegeldempfangende obligatorischen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI übernehmen unsere Pflegeberater*innen selbstverständlich auch. Sie kommen zu Ihnen nach Hause, stellen fest, ob die Pflege sichergestellt ist und geben Pflege- und Entlastungstipps. Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis einschließlich 30. Juni 2024 jede zweite Beratung auch per Videogespräch erfolgen. Ob für Sie ein solcher Beratungseinsatz erforderlich ist, teilt Ihnen Ihr Versicherer mit.
Wohnen Sie nicht das ganze Jahr in einem Land der EU beziehungsweise des EWR-Raums oder der Schweiz können Sie die Beratungstermine entsprechend der Aufenthalte gänzlich oder zum Teil im Inland terminieren bzw. mit der Beratung per Videogespräch kombinieren.
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Elfriede S., Klientin
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