Beratungsbesuch bei Pflegegeldbezug

Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Den für Pflegegeldempfangende obligatorischen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI übernehmen unsere Pflegeberater*innen selbstverständlich auch. Sie kommen zu Ihnen nach Hause, stellen fest, ob die Pflege sichergestellt ist und geben Pflege- und Entlastungstipps. Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis einschließlich 30. Juni 2024 jede zweite Beratung auch per Videogespräch erfolgen. Ob für Sie ein solcher Beratungseinsatz erforderlich ist, teilt Ihnen Ihr Versicherer mit.
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Sie möchten sich eigenständig einen ersten Überblick in den Pflegethemen verschaffen? In unserem Online-Ratgeber pflegeberatung.de finden Sie
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Da kam Ihre Pflegeberaterin zu uns, sie war ein Geschenk für uns. Durch ihre ruhige Art und fachliche Kompetenz hat sie uns Wege aufgezeigt und uns bei unseren weiteren Schritten wunderbar unterstützt. Sie hat immer Zeit für uns und hilft uns nach wie vor.
Roswitha S., Klientin
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