Nachbarschaftshelfer, ein Hilfenetzwerk für Pflegebedürftige
Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 1, die zu Hause leben, stehen monatlich 125 Euro als Entlastungsbetrag zur Verfügung. Damit können beispielsweise Haushaltshilfen oder die Begleitung zum Arzt finanziert werden. Allerdings wird dieser Betrag von rund 70 Prozent der Berechtigten nicht genutzt, wie eine Analyse des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) belegt.
„Dass nur rund 30 Prozent aller Pflegebedürftigen den Entlastungsbetrag nutzen, liegt schlicht daran, dass zum einen viele von diesen Angeboten nichts wissen“, teilt Frank Herold, Pflegeexperte bei der compass pflegeberatung, seine Erfahrung. Zum anderen gibt es eine Hürde: Die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt diese Hilfeleistungen nur, wenn sie von Dienstleistern erbracht werden, die nach Landesrecht anerkannt sind. In vielen Fällen sind diese Dienste aber schon mit der eigentlichen Pflege ausgelastet und können keine zusätzlichen Leistungen anbieten. Anerkannte Dienste, die sich auf solche so genannten Entlastungsleistungen spezialisiert haben, gibt es in vielen Regionen noch zu wenige bzw. noch gar nicht.
„Es besteht die Möglichkeit, dass sich Einzelpersonen unter bestimmten Voraussetzungen als Nachbarschaftshelfer*innen anerkennen lassen. Hierfür ist vielfach das Absolvieren eines Pflegekurses die Anerkennungsvoraussetzung. Wenn eine Anerkennung als Nachbarschaftshilfe vorliegt, können die Kosten für diese über den Entlastungsbetrag erstattet werden. ,“ erläutert Herr Herold. Betreuungsleistungen können folgende Tätigkeiten umfassen: Haushaltsnahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Botengänge und Einkäufe, gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele spielen, Spaziergänge machen, Unterstützung bei der Pflege sozialer Kontakte leisten oder die Begleitung zu Terminen.
Nachbarschaftshelfer*innen als Teil des Hilfenetzwerks einer pflegebedürftigen Person helfen nicht nur bei der Versorgung, sondern entlasten auch die pflegenden Angehörigen, die so neue Kraft schöpfen können.
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Weiterführende Informationen:
Mehr Informationen zum Thema Nachbarschaftshelfer lesen Sie auf unserem Pflege Service Portal: (https://www.pflegeberatung.de/pflegeanspruch/fuer-pflegende-angehoerige/entlastung/hilfe-zur-selbsthilfe) oder auf unserer Webseite (https://www.compass-pflegeberatung.de/aktuelles-medien/veroeffentlichungen/service-artikel/detail/mit-einem-pflegekurs-kann-man-zum-nachbarschaftshelfer-werden).
Die Analyse des ZQP finden Sie hier: https://www.zqp.de/wp-content/uploads/ZQP_Analyse_Pflegereform.pdf
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